
Außenminister Sebastian Kurz trifft im Rahmen der Münchener Sicherheitskonferenz den ukrainischen Oppositionsführer Vitali Klitschko (01.02.2014, München). – Foto: Dragan Tatic/Wikimedia (cc)
Das Referendum auf der Krim war noch nicht einmal richtig abgeschlossen, da faselte die EU-Außenbeauftragte Catherine Asthon schon davon, dass für die EU das ganze Referendum „illegal“ sei. (1)
Die EU-Außenminister verhängten am Montag die ersten Sanktionen, US-Präsident Obama drohte Putin einmal mehr.
Was westlichen Politikern an diesem Referendum nicht gefällt? Dass sie es nicht selbst initiiert und beeinflusst haben – und, dass es nicht so ausging, wie sie es sich gerne gewünscht hätten. Und ganz so, wie das zornig-hässlich, dicke Mädchen, dem man im Sandkasten die Puppe gestohlen hat, generieren sich jetzt die Super-Demokraten von EU und USA, weil auf der Krim Volksherrschaft und Selbstbestimmungsrecht zum Durchbruch verholfen werden soll. „Aber das ist doch meine Demokratie“, ruft ein völlig orientierungsloser US-Präsident. Und „nur wir spielen mit dem Selbstbestimmungsrecht“, weinen die EU-Außenminister. Denn der EU-freundliche aber nichts weniger gewalttätige Putsch in Kiew war aus deren Sicht in Ordnung, das friedliche Referendum auf der Krim hingegen nicht.
Und für Österreichs Neo-Außenminister Sebastian Kurz gibt es offenbar die „immerwährende Neutralität“ der Republik Österreich nicht mehr. Denn ganz und gar nicht neutral verhält sich dieser EU-Vasall in dieser Angelegenheit und unterstützt einseitig die hinauf geputschte Neo-Regierung der Ukraine. Kurz und gut, die Kurz´sche Außenpolitik dürfte höchst illegal sein – „jeder anständige Österreicher wäre eigentlich aufgefordert, gegen den Bruch des Neutralitätsgebotes aktiven Widerstand zu leisten“, wie es ein Leser in einem Internetforum ausdrückte.
Auch wenn es die EU-Politiker vergessen haben mögen. Die internationalen Übereinkommen garantieren das Recht auf Selbstbestimmung der Völker. Der Internationale Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte sowie der Internationale Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte erkennen das Selbstbestimmungsrecht für die Vertragsstaaten bindend an. In beiden Pakten heißt es gleichlautend in Artikel I:
„Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.“
Nicht alle Mediendiktaturen des Westens haben das Recht auf freie Bestimmung über die Menschen. Und nicht die Kapitalmärkte oder Börsenspekulanten haben ein Recht darüber unser Kinder und Kindeskinder für alle Ewigkeit als ihre Schuldner zu versklaven. Sonder die VÖLKER haben das Recht auf Selbstbestimmung.
Die Völker, das sind nicht nur nach Wohnort und zufälliger Beliebigkeit zusammengewürfelte „Gesellschaften“, sondern abstammungs- und schicksalsgebundene höhere Kollektive. Selbst das Völkerrecht, oft verbogen und missbraucht, kennt seit Anbeginn einen abstammungsbedingten Volksbegriff.
1659 erschien die Schrift Gentis Felicitas des Johann Amos Comenius (frei übersetzt bedeutet der Titel: „Volkswohlfahrt“). Die Schrift beginnt mit der Definition des Begriffes „Volk“ und leitet im zweiten Absatz aus dem individuellen Glücksstreben auch das Nationale her:
„Ein Volk […] ist eine Vielheit von Menschen, die aus gleichem Stamme entsprossen sind, an dem selben Ort der Erde […] wohnen, gleiche Sprache sprechen und durch gleiche Bande gemeinsamer Liebe, Eintracht und Mühe um das öffentliche Wohl verbunden sind.“
Was für einen pro-russischen Ausgang der aktuellen Krise spricht, ist die diesmal äußerst spontan erfolgte Zustimmung europäischer „Rechtsparteien“, die ihrem populistischen Wesen entsprechend meist sehr gut ahnen, auf welche Seite sie sich schlagen müssen, um Gewinner der jeweiligen Situation zu sein. Besonders erfreulich muss aber der Einsatz gewisser Persönlichkeiten innerhalb der FPÖ gewertet werden. Parteichef Strache gibt seit zwei Wochen offen Schützenhilfe für die russischen Selbstbestimmungsinteressen. Und Parteiobmann-Stellvertreter Johann Gudenus, seit Jahren Förderer und Freund der Russen in Österreich, fuhr gemeinsam mit Rechtsanwalt und Nationalratsabgeordneten Johannes Hübner am Sonntag auf die Krim, um das Referendum zu beobachten. Beide beteuerten keine Verstöße gegen internationale Standards festgestellt zu haben. (2)
Ebenso erfreulich die positive Bezugnahme von HC Strache auf das Referendum in der italienischen Region Veneto (Hauptstadt Venedig), welches bis 21. März – von österreichischen Systemmedien völlig ignoriert – abgehalten wird. „Die Bewohner des wirtschaftlich hochentwickelten Veneto sind es satt, die armen Regionen im Süden der Apenninenhalbinsel weiterhin “durchfüttern” zu müssen und wollen die finanzielle Unabhängigkeit von Rom bei der Verteilung ihres Steueraufkommens.“ (3)
Das Selbstbestimmungsrecht, unabhängig und gut dokumentiert kund getan, ist ein wesentliches Instrument zur Erlangung der Freiheit der Völker. Der positive Bezug österreichischer Innenpolitiker auf dieses Völkerrecht kann vom Standpunkt einer herauf ziehenden Umwertung aller Machtverhältnisse nicht hoch genug eingestuft werden: Harrt doch das deutsche Volk noch der Durchsetzung dieser für alle Völker so wichtigen Entscheidung.
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(1) www.huffingtonpost.de/2014/03/17/krim-referendum-europa_n_4977006.html?ref=topbar
(2) german.ruvr.ru/2014_03_16/Referendum-auf-Krim-entspreche-europaischen-Standards-Osterreichischer-Beobachter-0596/
(3) french.ruvr.ru/2014_03_17/Le-referendum-se-deroule-dans-le-Nord-de-l-Italie-3771/